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Fischereischein
Mit der Modernisierung des Fischereirechts seit dem 3. Juli 2026 können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder im Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg möglich.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Was ändert sich?
- Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
- Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
- Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder der Fischereischein als Scheckkarte genutzt werden.
- Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.
Jugendfischereischein entfällt
Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.
Rechtsgrundlage
Unterlagen
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
- gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Kosten
Fischereischein auf Lebenszeit:
- Online 18 €
- Im Bürgerbüro 30 €
Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr):
- Online 14 € (10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr)
- Im Bürgerbüro 22,00 € (10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr):
- Online 42,00 € (30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
- Im Bürgerbüro 50,00 € (30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr)
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe):
- Online 20,00 €
- Im Bürgerbüro 32,00 €
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit:
- Beim Landesamt online oder postalisch 30,00 €
Bearbeitungsdauer
Direkt nach der persönlichen digitalen Beantragung des Fischereischeins oder der digitalen Beantragung im Bürgerbüro erhalten die Antragsteller*innen eine vorläufige Bescheinigung als PDF-Dokument und auf Wunsch als Ausdruck. Der Scheckkartenfischereischein wird nach 7-8 Wochen per Post zugesendet.
Der Nachweis über die Bezahlung der Fischereiabgabe wird ebenfalls als PDF-Dokument oder Ausdruck direkt nach der Antragsstellung zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Umtausch eines vor dem 01. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins
Die Beantragung ist ausschließlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg möglich.
Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026
Die Erstbeantragung kann wahlweise online oder beim Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg erfolgen.
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online oder beim Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg möglich.
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder beim Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg beantragt werden.
Fischereischein mit Begleitung
Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online oder postalisch beim Landesamt hier beantragt werden.
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Zuständige Einrichtungen
Bürgerservice und Soziales Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Bürgerservice und Soziales
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 21.09.2026 10:09 Uhr
Mit der Modernisierung des Fischereirechts seit dem 3. Juli 2026 können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder im Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg möglich.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Was ändert sich?
- Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
- Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
- Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder der Fischereischein als Scheckkarte genutzt werden.
- Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.
Jugendfischereischein entfällt
Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
- gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Umtausch eines vor dem 01. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins
Die Beantragung ist ausschließlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg möglich.
Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026
Die Erstbeantragung kann wahlweise online oder beim Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg erfolgen.
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online oder beim Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg möglich.
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder beim Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg beantragt werden.
Fischereischein mit Begleitung
Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online oder postalisch beim Landesamt hier beantragt werden.
Direkt nach der persönlichen digitalen Beantragung des Fischereischeins oder der digitalen Beantragung im Bürgerbüro erhalten die Antragsteller*innen eine vorläufige Bescheinigung als PDF-Dokument und auf Wunsch als Ausdruck. Der Scheckkartenfischereischein wird nach 7-8 Wochen per Post zugesendet.
Der Nachweis über die Bezahlung der Fischereiabgabe wird ebenfalls als PDF-Dokument oder Ausdruck direkt nach der Antragsstellung zur Verfügung gestellt.
https://buergerportal.langenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/235310/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie