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Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis über Ihre Meldezeit in der Gemeinde Langenberg. Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass die betroffene Person in Langenberg gemeldet ist.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung darf alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren.
Beide Arten der Meldebescheinigung müssen persönlich im Bürgerbüro beantragt werden und sind kostenpflichtig (jeweils 9,00 €).
Online-Terminbuchung für die Leistung: Meldebescheinigung
Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- persönliches Erscheinen, ggf. Vertretung durch eine bevollmächtigte Person
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 18.10.2024 10:59 Uhr
Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis über Ihre Meldezeit in der Gemeinde Langenberg. Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass die betroffene Person in Langenberg gemeldet ist.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung darf alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren.
Beide Arten der Meldebescheinigung müssen persönlich im Bürgerbüro beantragt werden und sind kostenpflichtig (jeweils 9,00 €).
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