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Ummeldung
Die Wohnsitzummeldung dient der Aktualisierung der Meldedaten einer Person, die innerhalb von Langenberg umzieht. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) und stellt sicher, dass der neue Wohnsitz ordnungsgemäß im Melderegister erfasst wird.
- Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung (Einzugsbestätigung des Vermieters)
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Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 16.06.2025 12:15 Uhr
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