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Schwerbehindertenangelegenheit
Für die Bearbeitung der Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Langenberg ist der Kreis Gütersloh zuständig.
Vordrucke für Erst- oder Änderungsanträge sind allerdings auch im Rathaus der Gemeinde Langenberg erhältlich. Bei der Antragsstellung ist Ihnen Frau Möllers (Zimmer 4, 05248-508/54) gerne behilflich.
Der neue Ausweis im Scheckkartenformat ist jedoch nicht verlängerungsfähig und muss nach Ablauf grundsätzlich durch den Kreis Gütersloh neu ausgestellt werden. Für jede Neuausstellung beim Kreis Gütersloh wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der entsprechenden Themenseite des Kreises Gütersloh.
Informationen im Internet:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Antragsformular Schwerbehindertenausweis
(Den Vordruck können Sie schnell und unkompliziert am Computer ausfüllen. Hierfür laden Sie sich das Dokument herunter und füllen es aus. Wenn Sie das Dokument ausgefüllt haben, können Sie es durch einen Klick auf dem Diskettensymbol speichern. Sobald das Dokument unterschrieben ist, kann es per eMail an das Funktionspostfach des Sachgebietes Schwerbehindertenangelegenheiten (schwebr@kreis-guetersloh.de) geschickt werden. - Merkblatt Schwerbehindertenausweis
- Informationen zum Antragsverfahren und Hilfen
Termin buchen im Rathaus:
Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über den Button "Termin buchen" gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.10.2025 07:30 Uhr
Für die Bearbeitung der Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Langenberg ist der Kreis Gütersloh zuständig.
Vordrucke für Erst- oder Änderungsanträge sind allerdings auch im Rathaus der Gemeinde Langenberg erhältlich. Bei der Antragsstellung ist Ihnen Frau Möllers (Zimmer 4, 05248-508/54) gerne behilflich.
Der neue Ausweis im Scheckkartenformat ist jedoch nicht verlängerungsfähig und muss nach Ablauf grundsätzlich durch den Kreis Gütersloh neu ausgestellt werden. Für jede Neuausstellung beim Kreis Gütersloh wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der entsprechenden Themenseite des Kreises Gütersloh.
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- Antragsformular Schwerbehindertenausweis
(Den Vordruck können Sie schnell und unkompliziert am Computer ausfüllen. Hierfür laden Sie sich das Dokument herunter und füllen es aus. Wenn Sie das Dokument ausgefüllt haben, können Sie es durch einen Klick auf dem Diskettensymbol speichern. Sobald das Dokument unterschrieben ist, kann es per eMail an das Funktionspostfach des Sachgebietes Schwerbehindertenangelegenheiten (schwebr@kreis-guetersloh.de) geschickt werden. - Merkblatt Schwerbehindertenausweis
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https://buergerportal.langenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/310944/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie