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Wahlwerbung
Wenn Sie als Kandidat*in, Partei oder politische Vereinigung zu einer Wahl zugelassen sind, dürfen Sie vor der Wahl im öffentlichen Straßenraum Wahlwerbung betreiben. Je nach Format müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Sachbearbeitung gestellt werden.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 02.09.2025 09:35 Uhr
Wenn Sie als Kandidat*in, Partei oder politische Vereinigung zu einer Wahl zugelassen sind, dürfen Sie vor der Wahl im öffentlichen Straßenraum Wahlwerbung betreiben. Je nach Format müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Sachbearbeitung gestellt werden.
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