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OGS-Beiträge
Die Gemeinde Langenberg bietet ein außerschulisches Bildungsangebot (Ganztags- und Betreuungsangebot) im Grundschulverbund Langenberg an.
Die Anmeldung ist freiwillig, die Dauer beträgt ein Schuljahr und verpflichtet zur regelmäßiger Teilnahme (5 Tage in der Woche) in der OGS.
Es können nur Kinder in der OGS angemeldet werden, die zur Schule des Grundschulverbundes Langenberg gehen.
Für die Betreuung und Bildung des Kindes in der OGs erhebt die Gemeinde Langenberg Elternbeiträge. Zusätzlich müssen die Verpflegungskosten für die Kinder finanziert werden.
Der Beitragszeitraum ist die Zeit vom 01.08 eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Die Beitragspflicht bleibt in den Ferien, Schließungszeiten oder Feiertagen bestehen.
Der Elternbeitrag wird jeweils zum 15. eines Monates fällig.
Besucht ein Geschwisterkind gleichzeitig die OGS oder eine Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Langenberg, und dort werden Kinderbeiträge gezahlt, muss für die Betreuung in der OGS ein ermäßigter Beitrag gezahlt werden.
Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter.
- > Nutzen Sie gern unsere Online-Terminbuchung
Die Gesetzliche Grundlage obliegt der Gemeinde Langenberg:
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Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail: ogs@langenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiter
Tel.: 05248 508-53
Fax.: 05248 508-60
E-Mail: ogs@langenberg.de
Letzte Änderung: 19.12.2025 14:47 Uhr
Die Gemeinde Langenberg bietet ein außerschulisches Bildungsangebot (Ganztags- und Betreuungsangebot) im Grundschulverbund Langenberg an.
Die Anmeldung ist freiwillig, die Dauer beträgt ein Schuljahr und verpflichtet zur regelmäßiger Teilnahme (5 Tage in der Woche) in der OGS.
Es können nur Kinder in der OGS angemeldet werden, die zur Schule des Grundschulverbundes Langenberg gehen.
Für die Betreuung und Bildung des Kindes in der OGs erhebt die Gemeinde Langenberg Elternbeiträge. Zusätzlich müssen die Verpflegungskosten für die Kinder finanziert werden.
Der Beitragszeitraum ist die Zeit vom 01.08 eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Die Beitragspflicht bleibt in den Ferien, Schließungszeiten oder Feiertagen bestehen.
Der Elternbeitrag wird jeweils zum 15. eines Monates fällig.
Besucht ein Geschwisterkind gleichzeitig die OGS oder eine Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Langenberg, und dort werden Kinderbeiträge gezahlt, muss für die Betreuung in der OGS ein ermäßigter Beitrag gezahlt werden.
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https://buergerportal.langenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/311842/show
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