BIS: Suche und Detail
Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Bauantrag & Genehmigungsfreistellung
Bauantrag
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben sind Bauanträge zu stellen. Im Kreis Gütersloh ist die Kreisverwaltung Genehmigungsbehörde. Eingereicht werden können die Anträge bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Gütersloh.
Anträge & Informationen zu Baugenehmigungsverfahren finden Sie auf der offiziellen Seite:
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/baugenehmigung/baugenehmigungsverfahren/
Genehmigungsfreistellungen
Keiner Baugenehmigung bedarf die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von:
- Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3,
- sonstigen Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 und
- Nebengebäuden und Nebenanlagen für Gebäude nach Nummer 1 und 2.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
- Das Vorhaben bedarf keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB.
- Die Erschließung im Sinne des BauGB ist gesichert.
- Das Vorhaben bedarf keiner Abweichung nach § 69 BauO NRW 2018.
- Die Gemeinde erklärt nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen, dass ein (formelles) Genehmigungsverfahren durchgeführt oder eine vorläufige Untersagung nach §15 (1) Satz 2 BauGB beantragt werden soll.
Die Genehmigungsfreistellung gilt nicht für Sonderbauten sowie für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung:
- eines oder mehrerer Gebäude, wenn dadurch dem Wohnen dienende Nutzungseinheiten mit einer Größe von insgesamt mehr als 5000 m² Brutto-Grundfläche geschaffen werden und
- baulicher Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, wenn dadurch die gleichzeitige Nutzung durch mehr als 100 zusätzliche Besucher ermöglicht wird,
sofern sie innerhalb des Sicherheitsabstands/Achtungsabstandes eines Betriebsbereiches im Sinne des § 3 (5a) und (5c) des BImSchG liegen.
Zuständig ist bei der Genehmigungsfreistellung die Gemeinde Langenberg. Der Antrag ist jedoch bei der Bauaufsicht des Kreises Gütersloh einzureichen, die dann die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften überwachen.
Digitaler Bauantrag Kreis Gütersloh:
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/bauen-online/antragstellung/
Beachten Sie:
Bauherr und Entwurfsverfasser sind allein dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen der Freistellungsregelung erfüllt werden. Hierzu gehört insbesondere, dass das Vorhaben den örtlichen Bauvorschriften (d. h. den Festsetzungen des Bebauungsplanes) entspricht und auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B. der Bauordnung) eingehalten werden.
Eine Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch die Gemeinde findet nicht statt. Werden später Abweichungen bzw. Verstöße festgestellt, so gehen die Konsequenzen zu Lasten des Bauherrn und Entwurfsverfassers.
Welche Gebühren fallen an?
Im Freistellungsverfahren fallen in der Regel keine Gebühren an, sofern Sie nicht die vorzeitige Mitteilung der Gemeinde nach § 63 (3) Satz 5 BauO NRW 2018 beantragen, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. In diesem Fall kann die Gemeinde nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro erheben.
Weitere Informationen
Umstellung zum 01.09.2026:
- Am 1. September komplette Umstellung auf digitalen Antrag | Kreis Gütersloh Homepage
- Link zur Antragsstrecke
Zur Seite des Kreises Gütersloh - Bauantrag
Zur Seite der Gemeinde Langenberg - Genehmigungsfreistellungen
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Planen, Bauen und Umwelt Bauen
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiter
Tel.: 05248 508-48
Fax.: 05248 508-60
E-Mail: ruth.heimann@langenberg.de
Sachbearbeiter
Tel.: 05248 508-51
Fax.: 05248 508-60
E-Mail: kathrin.keller@langenberg.de
Letzte Änderung: 16.09.2026 15:21 Uhr
Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie