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Beglaubigungen
Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten (mit Ausnahme von deutschen Personenstandsurkunden, z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Sterbeurkunden) können im Bürgerbüro der Gemeinde vorgenommen werden.
Die Kosten betragen 5,00 Euro je Beglaubigung. Hinzu kommen noch die Kosten für Kopien in Höhe von z.Zt. 0,50 Euro je Kopie
Zur Beglaubigung muss zwingend das Originaldokument vorgelegt werden, welches dann vor Ort im Bürgerbüro kopiert wird.
Bereits gefertigte mitgebrachte Fotokopien können leider nicht beglaubigt werden, da eine inhaltliche Überprüfung erforderlich wäre, die einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.
Zuständige Einrichtungen
Bürgerservice und Soziales
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Bürgerservice und Soziales Bürgerservice
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 10.07.2025 08:25 Uhr
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