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Gewerbeangelegenheiten
Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Die Anzeigen zu Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldungen nach § 14 GewO müssen zeitnah mit dem Beginn bzw. der Beendigung der Tätigkeiten erfolgen.
Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung beträgt mindestens 26,00 €. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Zweitschriften aus dem Gewerberegister kosten 15,00 €. Die Anmeldung eines Einzelgewerbes betrifft Personen, die in keinem Handelsregister bzw. Vereinsregister eingetragen sind.
Die Anmeldung von Handelsregisterfirmen betrifft Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG). Es ist die Vorlage des notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages (Fotokopie) erforderlich.
Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen und mit je 26,00 € gebührenpflichtig. Bei einigen Gewerben sind zusätzlich besondere Erlaubnisse erforderlich, z.B. Makler gem. § 34c bzw. § 34 d Gewerbeordnung (GewO), Gaststätten gem. § 2 Gaststättengesetz (GastG), Taxigewerbe gem. §§ 47 ff Personenbeförderungsgesetz (PbefG), u.a.
Die jeweilige Erlaubnis ist vorab im Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg, beim Kreis Gütersloh oder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bielefeld zu beantragen.
Weiterhin sind bei einer Gewerbeanmeldung folgende Unterlagen/Dokumente vorzulegen:
- Personalausweis,
- Reisepass,
- Pass - evtl. Aufenthaltsbescheinigung - evtl. Vollmacht.
Eine Gewerbeummeldung wird erforderlich bei einer Erweiterung der Tätigkeiten und bei einer Adressenänderung der Betriebsstätte innerhalb des Ortes.
Onlineverfahren:
Die Gemeinde Langenberg stellt über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW die Möglichkeit der Onlineverfahren zur Verfügung. Sie können die An-, Um-, und Abmeldung Ihres Gewerbes hier komplett Online durchführen.
Hinweis: Für das Onlineverfahren benötigen Sie ein Servicekonto.NRW und die Online Ausweisfunktion Ihres Personalausweises
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Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 21.02.2025 09:26 Uhr
Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Die Anzeigen zu Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldungen nach § 14 GewO müssen zeitnah mit dem Beginn bzw. der Beendigung der Tätigkeiten erfolgen.
Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung beträgt mindestens 26,00 €. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Zweitschriften aus dem Gewerberegister kosten 15,00 €. Die Anmeldung eines Einzelgewerbes betrifft Personen, die in keinem Handelsregister bzw. Vereinsregister eingetragen sind.
Die Anmeldung von Handelsregisterfirmen betrifft Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG). Es ist die Vorlage des notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages (Fotokopie) erforderlich.
Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen und mit je 26,00 € gebührenpflichtig. Bei einigen Gewerben sind zusätzlich besondere Erlaubnisse erforderlich, z.B. Makler gem. § 34c bzw. § 34 d Gewerbeordnung (GewO), Gaststätten gem. § 2 Gaststättengesetz (GastG), Taxigewerbe gem. §§ 47 ff Personenbeförderungsgesetz (PbefG), u.a.
Die jeweilige Erlaubnis ist vorab im Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg, beim Kreis Gütersloh oder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bielefeld zu beantragen.
Weiterhin sind bei einer Gewerbeanmeldung folgende Unterlagen/Dokumente vorzulegen:
- Personalausweis,
- Reisepass,
- Pass - evtl. Aufenthaltsbescheinigung - evtl. Vollmacht.
Eine Gewerbeummeldung wird erforderlich bei einer Erweiterung der Tätigkeiten und bei einer Adressenänderung der Betriebsstätte innerhalb des Ortes.
Onlineverfahren:
Die Gemeinde Langenberg stellt über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW die Möglichkeit der Onlineverfahren zur Verfügung. Sie können die An-, Um-, und Abmeldung Ihres Gewerbes hier komplett Online durchführen.
Hinweis: Für das Onlineverfahren benötigen Sie ein Servicekonto.NRW und die Online Ausweisfunktion Ihres Personalausweises
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