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Wahlen
Bei Wahlangelegenheiten, z.B. Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen, liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Wahlen in aller Regel bei den örtlichen Wahlämtern. So auch in Langenberg. Während sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt um die organisatorischen Dinge im Vorfeld einer Wahl kümmern, einschließlich der Wahlergebnisermittlung am Wahlabend, erhalten Sie z.B. die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, also ohne große Wege im Rathaus machen zu müssen.
Zuständige Einrichtung
Finanzen und zentrale Dienste zentrale Dienste
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail: gemeinde@langenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 02.10.2025 12:12 Uhr
Bei Wahlangelegenheiten, z.B. Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen, liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Wahlen in aller Regel bei den örtlichen Wahlämtern. So auch in Langenberg. Während sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt um die organisatorischen Dinge im Vorfeld einer Wahl kümmern, einschließlich der Wahlergebnisermittlung am Wahlabend, erhalten Sie z.B. die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, also ohne große Wege im Rathaus machen zu müssen.
https://buergerportal.langenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/706/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie