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Kinderreisepass
Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Auslandreisen einen Kindereisepass.
Die Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Verfügt ein Kind bereits über eine Kinderreisepass, so kann dieser kruz vor Ablauf der Gültigkeit um weitere sechs Jahre verlängert werden.
Zudem wird von beiden Elternteile eine Unterschrift benötigt. Allein Sorgeberechtigte müssen über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen. Bei Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht Unterschriftspflicht.
Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind mit.
Aktuelle Informationen darüber, z. B. welche Staaten für die Einreise einen Kinderreisepass nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen, können auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.
Die Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Verfügt ein Kind bereits über eine Kinderreisepass, so kann dieser kruz vor Ablauf der Gültigkeit um weitere sechs Jahre verlängert werden.
Zudem wird von beiden Elternteile eine Unterschrift benötigt. Allein Sorgeberechtigte müssen über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen. Bei Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht Unterschriftspflicht.
Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind mit.
Aktuelle Informationen darüber, z. B. welche Staaten für die Einreise einen Kinderreisepass nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen, können auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.
Unterlagen
- Geburts- bzw Abstammungsurkunde des Kindes
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Ggf. einen Nachweis über das Sorgerecht
Kosten
- 13,00 € für den Kinderreisepass
- 6,00 € für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Zuständige Kontaktpersonen
Kinderreisepass Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Auslandreisen einen Kindereisepass.
Die Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Verfügt ein Kind bereits über eine Kinderreisepass, so kann dieser kruz vor Ablauf der Gültigkeit um weitere sechs Jahre verlängert werden.
Zudem wird von beiden Elternteile eine Unterschrift benötigt. Allein Sorgeberechtigte müssen über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen. Bei Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht Unterschriftspflicht.
Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind mit.
Aktuelle Informationen darüber, z. B. welche Staaten für die Einreise einen Kinderreisepass nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen, können auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.
Die Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Verfügt ein Kind bereits über eine Kinderreisepass, so kann dieser kruz vor Ablauf der Gültigkeit um weitere sechs Jahre verlängert werden.
Zudem wird von beiden Elternteile eine Unterschrift benötigt. Allein Sorgeberechtigte müssen über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen. Bei Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht Unterschriftspflicht.
Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind mit.
Aktuelle Informationen darüber, z. B. welche Staaten für die Einreise einen Kinderreisepass nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen, können auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.
- Geburts- bzw Abstammungsurkunde des Kindes
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Ggf. einen Nachweis über das Sorgerecht
- 13,00 € für den Kinderreisepass
- 6,00 € für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses
Bürgerbüro
001 Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg
Frau
Ostlangenberg
Sachbearbeiter
05248 508-40
Frau
Hillen
Sachbearbeiter
Bürgerbüro
05248 508-0
leonie.hillen@langenberg.de
Frau
Sänger
Sachbearbeiter
05248 508-40
daniela.saenger@langenberg.de
Frau
Gödde
Sachbearbeiter
Bürgerbüro
05248 508-41
lina.goedde@langenberg.de