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 Reisepass

Beantragung eines Deutschen Reisepasses (ePass)

Wenn Sie die Grenzen der Bundesrepublik überschreiten (Ein- oder Ausreise), müssen Sie generell im Besitz eines gültigen Reisepasses sein. Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass. Häufig können Sie sich die Kosten für einen Reisepass sparen, da bei Auslandsreisen innerhalb der EU ein gültiger Personalausweis genügt. Auch viel besuchte Urlaubsländer verlangen oft nur den Personalausweis. Welches Ausweisdokument Sie tatsächlich für Ihre Reise benötigen, wie lange es noch gültig sein muss und ob ein Einreisevisum erforderlich ist, erfahren Sie bei Ihrem Reiseveranstalter, den Automobilclubs oder beim Auswärtigen Amt. Auch das Bürgerbüro kann in den meisten Fällen die gewünschte Auskunft liefern. Da der Personalausweis und der Reisepass bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, müssen Sie damit rechnen, dass die Dokumente erst ca. vier Wochen nach der Antragstellung tatsächlich vorliegen. Sollten Sie versehentlich das Reisedokument nicht rechtzeitig beantragt haben, können Ihnen im Bürgerbüro kurzfristig vorläufige Dokumente ausgestellt werden. Für Reisen in die USA reichen diese vorläufigen Dokumente allerdings nicht aus.

 ePass - Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen

Am 1. November 2005 wurde in Deutschland ein neuer europäischer Reisepass, der sog. „ePass" eingeführt. Dieser Reisepass enthält zur Speicherung der Daten sowie zusätzlicher biometrischer Merkmale einen kontaktlosen elektronischen Speicher. In diesem werden das Passbild in digitaler Form sowie zusätzlich die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Das beim Beantragen eines Reisepasses vorzulegende Passfoto muss biometrietauglich sein, d.h. es muss neuen Qualitätskriterien entsprechen. Die Gebühr für die Anfertigung von Reisepässen mit 10-jähriger Gültigkeit beträgt derzeit 70,00 Euro. Reisepässe, die Bürgerinnen und Bürgern bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (und damit mit einer sechsjährigen Gültigkeit) ausgestellt werden, kosten 37,50 Euro.

Buchen Sie Ihren Termin im Bürgerbüro gerne bequem online!
Terminbuchung für Reisepass über 24 Jahre
Terminbuchung für Reisepass bis 24 Jahre
Terminbuchung für Kinderreisepass

 

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden):

  •  alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  •  aktuelles biometrietaugliches Lichtbild aus neuster Zeit
  •  Geburtsurkunde (wenn bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden)
  •  Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten (bei Antrag unter 18 Jahren) und ggf. formlose Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
 

Kosten

Die Gebühr für die Anfertigung von Reisepässen mit 10-jähriger Gültigkeit beträgt derzeit 70,00 Euro. Reisepässe, die Bürgerinnen und Bürgern bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (und damit mit einer sechsjährigen Gültigkeit) ausgestellt werden, kosten 37,50 Euro. Bisher ausgestellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablauf.

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hillen
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: leonie.hillen@langenberg.de
Frau Sänger
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: daniela.saenger@langenberg.de
Frau Weyrowitz
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: ira.weyrowitz@langenberg.de
Frau Damerow
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: marie.damerow@langenberg.de
Reisepass

Beantragung eines Deutschen Reisepasses (ePass)

Wenn Sie die Grenzen der Bundesrepublik überschreiten (Ein- oder Ausreise), müssen Sie generell im Besitz eines gültigen Reisepasses sein. Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass. Häufig können Sie sich die Kosten für einen Reisepass sparen, da bei Auslandsreisen innerhalb der EU ein gültiger Personalausweis genügt. Auch viel besuchte Urlaubsländer verlangen oft nur den Personalausweis. Welches Ausweisdokument Sie tatsächlich für Ihre Reise benötigen, wie lange es noch gültig sein muss und ob ein Einreisevisum erforderlich ist, erfahren Sie bei Ihrem Reiseveranstalter, den Automobilclubs oder beim Auswärtigen Amt. Auch das Bürgerbüro kann in den meisten Fällen die gewünschte Auskunft liefern. Da der Personalausweis und der Reisepass bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, müssen Sie damit rechnen, dass die Dokumente erst ca. vier Wochen nach der Antragstellung tatsächlich vorliegen. Sollten Sie versehentlich das Reisedokument nicht rechtzeitig beantragt haben, können Ihnen im Bürgerbüro kurzfristig vorläufige Dokumente ausgestellt werden. Für Reisen in die USA reichen diese vorläufigen Dokumente allerdings nicht aus.

 ePass - Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen

Am 1. November 2005 wurde in Deutschland ein neuer europäischer Reisepass, der sog. „ePass" eingeführt. Dieser Reisepass enthält zur Speicherung der Daten sowie zusätzlicher biometrischer Merkmale einen kontaktlosen elektronischen Speicher. In diesem werden das Passbild in digitaler Form sowie zusätzlich die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Das beim Beantragen eines Reisepasses vorzulegende Passfoto muss biometrietauglich sein, d.h. es muss neuen Qualitätskriterien entsprechen. Die Gebühr für die Anfertigung von Reisepässen mit 10-jähriger Gültigkeit beträgt derzeit 70,00 Euro. Reisepässe, die Bürgerinnen und Bürgern bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (und damit mit einer sechsjährigen Gültigkeit) ausgestellt werden, kosten 37,50 Euro.

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Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden):

  •  alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  •  aktuelles biometrietaugliches Lichtbild aus neuster Zeit
  •  Geburtsurkunde (wenn bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden)
  •  Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten (bei Antrag unter 18 Jahren) und ggf. formlose Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
 

Die Gebühr für die Anfertigung von Reisepässen mit 10-jähriger Gültigkeit beträgt derzeit 70,00 Euro. Reisepässe, die Bürgerinnen und Bürgern bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (und damit mit einer sechsjährigen Gültigkeit) ausgestellt werden, kosten 37,50 Euro. Bisher ausgestellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablauf.

https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1002/show
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Hillen

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05248 508-0
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05248 508-40
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ira.weyrowitz@langenberg.de

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