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 Kinderreisepass

Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Auslandreisen einen Kindereisepass.
Die Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Verfügt ein Kind bereits über eine Kinderreisepass, so kann dieser kruz vor Ablauf der Gültigkeit  um weitere sechs Jahre verlängert werden.
Zudem wird von beiden Elternteile eine Unterschrift benötigt. Allein Sorgeberechtigte müssen über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen. Bei Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht Unterschriftspflicht.
Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind mit.

Aktuelle Informationen darüber, z. B. welche Staaten für die Einreise einen Kinderreisepass nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen, können auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.

Unterlagen

  • Geburts- bzw Abstammungsurkunde des Kindes
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ggf. einen Nachweis über das Sorgerecht

Kosten

 

  • 13,00 € für den Kinderreisepass
  •   6,00 € für die Verlängerung oder Aktualisierung  des Kinderreisepasses

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hillen
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: leonie.hillen@langenberg.de
Frau Sänger
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: daniela.saenger@langenberg.de
Frau Weyrowitz
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: ira.weyrowitz@langenberg.de
Frau Damerow
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: marie.damerow@langenberg.de
Frau Gödde
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-41
E-Mail: lina.goedde@langenberg.de
Kinderreisepass

Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Auslandreisen einen Kindereisepass.
Die Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Verfügt ein Kind bereits über eine Kinderreisepass, so kann dieser kruz vor Ablauf der Gültigkeit  um weitere sechs Jahre verlängert werden.
Zudem wird von beiden Elternteile eine Unterschrift benötigt. Allein Sorgeberechtigte müssen über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen. Bei Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht Unterschriftspflicht.
Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind mit.

Aktuelle Informationen darüber, z. B. welche Staaten für die Einreise einen Kinderreisepass nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen, können auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.

  • Geburts- bzw Abstammungsurkunde des Kindes
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ggf. einen Nachweis über das Sorgerecht

 

  • 13,00 € für den Kinderreisepass
  •   6,00 € für die Verlängerung oder Aktualisierung  des Kinderreisepasses
https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1003/show
Bürgerbüro
Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg

Frau

Hillen

Sachbearbeiter

Bürgerbüro

05248 508-0
leonie.hillen@langenberg.de

Frau

Sänger

Sachbearbeiter

05248 508-40
daniela.saenger@langenberg.de

Frau

Weyrowitz

Sachbearbeiter

05248 508-40
ira.weyrowitz@langenberg.de

Frau

Damerow

Sachbearbeiter

05248 508-0
marie.damerow@langenberg.de

Frau

Gödde

Sachbearbeiter

Bürgerbüro

05248 508-41
lina.goedde@langenberg.de