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Beglaubigungen
Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten (mit Ausnahme von deutschen Personenstandsurkunden, z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Sterbeurkunden) können im Bürgerbüro der Gemeinde vorgenommen werden.
Die Kosten betragen 1,50 Euro je Beglaubigung. Hinzu kommen noch die Kosten für Kopien in Höhe von z.Zt. 0,50 Euro je Kopie
Zur Beglaubigung muss zwingend das Originaldokument vorgelegt werden, welches dann vor Ort im Bürgerbüro kopiert wird.
Bereits gefertigte mitgebrachte Fotokopien können leider nicht beglaubigt werden, da eine inhaltliche Überprüfung erforderlich wäre, die einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.
Die Kosten betragen 1,50 Euro je Beglaubigung. Hinzu kommen noch die Kosten für Kopien in Höhe von z.Zt. 0,50 Euro je Kopie
Zur Beglaubigung muss zwingend das Originaldokument vorgelegt werden, welches dann vor Ort im Bürgerbüro kopiert wird.
Bereits gefertigte mitgebrachte Fotokopien können leider nicht beglaubigt werden, da eine inhaltliche Überprüfung erforderlich wäre, die einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.
Zuständige Einrichtungen
Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Bürgerservice
Zuständige Kontaktpersonen
Beglaubigungen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten (mit Ausnahme von deutschen Personenstandsurkunden, z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Sterbeurkunden) können im Bürgerbüro der Gemeinde vorgenommen werden.
Die Kosten betragen 1,50 Euro je Beglaubigung. Hinzu kommen noch die Kosten für Kopien in Höhe von z.Zt. 0,50 Euro je Kopie
Zur Beglaubigung muss zwingend das Originaldokument vorgelegt werden, welches dann vor Ort im Bürgerbüro kopiert wird.
Bereits gefertigte mitgebrachte Fotokopien können leider nicht beglaubigt werden, da eine inhaltliche Überprüfung erforderlich wäre, die einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde. https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/419/show
Die Kosten betragen 1,50 Euro je Beglaubigung. Hinzu kommen noch die Kosten für Kopien in Höhe von z.Zt. 0,50 Euro je Kopie
Zur Beglaubigung muss zwingend das Originaldokument vorgelegt werden, welches dann vor Ort im Bürgerbüro kopiert wird.
Bereits gefertigte mitgebrachte Fotokopien können leider nicht beglaubigt werden, da eine inhaltliche Überprüfung erforderlich wäre, die einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde. https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/419/show
Bürgerbüro
001 Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg
Frau
Sänger
Sachbearbeiter
05248 508-40
daniela.saenger@langenberg.de
Frau
Weyrowitz
Sachbearbeiter
05248 508-40
ira.weyrowitz@langenberg.de
Frau
Damerow
Sachbearbeiter
05248 508-0
marie.damerow@langenberg.de
Frau
Gödde
Sachbearbeiter
Bürgerbüro
05248 508-41
lina.goedde@langenberg.de
Frau
Hillen
Sachbearbeiter
Bürgerbüro
05248 508-0
leonie.hillen@langenberg.de
Bürgerservice
001 Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg
Frau
Sänger
Sachbearbeiter
05248 508-40
daniela.saenger@langenberg.de
Frau
Weyrowitz
Sachbearbeiter
05248 508-40
ira.weyrowitz@langenberg.de
Frau
Damerow
Sachbearbeiter
05248 508-0
marie.damerow@langenberg.de
Frau
Gödde
Sachbearbeiter
Bürgerbüro
05248 508-41
lina.goedde@langenberg.de
Frau
Hillen
Sachbearbeiter
Bürgerbüro
05248 508-0
leonie.hillen@langenberg.de