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Beglaubigungen
Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten (mit Ausnahme von deutschen Personenstandsurkunden, z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Sterbeurkunden) können im Bürgerbüro der Gemeinde vorgenommen werden.
Die Kosten betragen 20,00 Euro je Beglaubigung. Hinzu kommen noch die Kosten für Kopien in Höhe von z.Zt. 0,50 Euro je Kopie
Zur Beglaubigung muss zwingend das Originaldokument vorgelegt werden, welches dann vor Ort im Bürgerbüro kopiert wird.
Bereits gefertigte mitgebrachte Fotokopien können leider nicht beglaubigt werden, da eine inhaltliche Überprüfung erforderlich wäre, die einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.
Zuständige Einrichtungen
Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Bürgerservice
Zuständige Kontaktpersonen
Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten (mit Ausnahme von deutschen Personenstandsurkunden, z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Sterbeurkunden) können im Bürgerbüro der Gemeinde vorgenommen werden.
Die Kosten betragen 20,00 Euro je Beglaubigung. Hinzu kommen noch die Kosten für Kopien in Höhe von z.Zt. 0,50 Euro je Kopie
Zur Beglaubigung muss zwingend das Originaldokument vorgelegt werden, welches dann vor Ort im Bürgerbüro kopiert wird.
Bereits gefertigte mitgebrachte Fotokopien können leider nicht beglaubigt werden, da eine inhaltliche Überprüfung erforderlich wäre, die einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.
Frau
Sänger
Sachbearbeiter
Frau
Weyrowitz
Sachbearbeiter
Frau
Damerow
Sachbearbeiter
Frau
Hillen
Sachbearbeiter
Bürgerbüro
Frau
Sänger
Sachbearbeiter
Frau
Weyrowitz
Sachbearbeiter
Frau
Damerow
Sachbearbeiter
Frau
Hillen
Sachbearbeiter
Bürgerbüro