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 Wahlen

Bei Wahlangelegenheiten, z.B. Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen, liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Wahlen in aller Regel bei den örtlichen Wahlämtern. So auch in Langenberg. Während sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt um die organisatorischen Dinge im Vorfeld einer Wahl kümmern, einschließlich der Wahlergebnisermittlung am Wahlabend, erhalten Sie z.B. die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, also ohne große Wege im Rathaus machen zu müssen.

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Reimer
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-39
E-Mail: manuela.reimer@langenberg.de
Wahlen Bei Wahlangelegenheiten, z.B. Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen, liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Wahlen in aller Regel bei den örtlichen Wahlämtern. So auch in Langenberg. Während sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt um die organisatorischen Dinge im Vorfeld einer Wahl kümmern, einschließlich der Wahlergebnisermittlung am Wahlabend, erhalten Sie z.B. die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, also ohne große Wege im Rathaus machen zu müssen. https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/706/show
Bürgerservice
Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg

Frau

Reimer

Sachbearbeiter

9

05248 508-39
manuela.reimer@langenberg.de