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 Denkmalschutz- Denkmalpflege

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kultur- und Naturdenkmalen. Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt oder zerstört werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Kulturgüter und Naturerbe sollen dadurch dauerhaft gesichert werden.
Aktiver Denkmalschutz verschafft dem Bürger die Möglichkeit zur Wahrnehmung historischer Zeugnisse, die ohne Pflege längst zerfallen wären.

Der erste Schritt in dem Bemühen um den Erhalt und die sinnvolle Nutzung eines Denkmals ist dessen Eintragung in die Denkmalliste/Unterschutzstellung. Maßgeblich dafür ist Erfüllung der Tatbestände des § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes. Nach Prüfung der Voraussetzungen, ist das Benehmen zur Eintragung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege herzustellen. Abschließend entscheidet der gemeindliche Rat über die Eintragung in die Denkmalliste.

Mit der Eintragung in die Denkmalliste wird festgestellt, dass die Sache ein Objekt ist, dessen Erhaltung und sachgerechte Nutzung im öffentlichen Interesse liegt; sie wird hiermit zum Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt jährlich Fördergelder zur Restaurierung und Erhaltung der Objekte zur Verfügung.Durch die Gemeinde Langenberg wurde dieser Betrag in den letzten Jahren jeweils aufgestockt. Die Beantragung erfolgt über die Gemeinde Langenberg jeweils im Spätsommer des laufenden Jahres für das folgende Jahr.
Möglichkeiten bestehen hier in der Einzel- bzw. Pauschalförderung.
Aufgrund der schwierigen Haushaltslage der vergangenen Jahre sind die Landesförderungen allerdings rückläufig.
Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (Infos erhalten Sie über das Internetportal
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe: www.lwl-dlbw.de sowie der Kreis Gütersloh
sind neben der Gemeinde Langenberg verantwortlich für die Umsetzung des Denkmalrechts vor Ort.

Kontakt zur LWL-Denkmalpflege:

LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Fürstenbergstraße 15
48147 Münster
Tel.: 0251-591 4036
E-Mail: dlbw@lwl.org 

Derzeit werden in der gemeindlichen Denkmalliste 30 örtliche Denkmäler geführt,
darunter sind 16 - zum Teil gut erhaltene - Baudenkmäler.

Zuständige Einrichtung

Bauen
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Denkmalschutz- Denkmalpflege

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kultur- und Naturdenkmalen. Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt oder zerstört werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Kulturgüter und Naturerbe sollen dadurch dauerhaft gesichert werden.
Aktiver Denkmalschutz verschafft dem Bürger die Möglichkeit zur Wahrnehmung historischer Zeugnisse, die ohne Pflege längst zerfallen wären.

Der erste Schritt in dem Bemühen um den Erhalt und die sinnvolle Nutzung eines Denkmals ist dessen Eintragung in die Denkmalliste/Unterschutzstellung. Maßgeblich dafür ist Erfüllung der Tatbestände des § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes. Nach Prüfung der Voraussetzungen, ist das Benehmen zur Eintragung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege herzustellen. Abschließend entscheidet der gemeindliche Rat über die Eintragung in die Denkmalliste.

Mit der Eintragung in die Denkmalliste wird festgestellt, dass die Sache ein Objekt ist, dessen Erhaltung und sachgerechte Nutzung im öffentlichen Interesse liegt; sie wird hiermit zum Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt jährlich Fördergelder zur Restaurierung und Erhaltung der Objekte zur Verfügung.Durch die Gemeinde Langenberg wurde dieser Betrag in den letzten Jahren jeweils aufgestockt. Die Beantragung erfolgt über die Gemeinde Langenberg jeweils im Spätsommer des laufenden Jahres für das folgende Jahr.
Möglichkeiten bestehen hier in der Einzel- bzw. Pauschalförderung.
Aufgrund der schwierigen Haushaltslage der vergangenen Jahre sind die Landesförderungen allerdings rückläufig.
Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (Infos erhalten Sie über das Internetportal
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe: www.lwl-dlbw.de sowie der Kreis Gütersloh
sind neben der Gemeinde Langenberg verantwortlich für die Umsetzung des Denkmalrechts vor Ort.

Kontakt zur LWL-Denkmalpflege:

LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Fürstenbergstraße 15
48147 Münster
Tel.: 0251-591 4036
E-Mail: dlbw@lwl.org 

Derzeit werden in der gemeindlichen Denkmalliste 30 örtliche Denkmäler geführt,
darunter sind 16 - zum Teil gut erhaltene - Baudenkmäler.

https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/862/show
Bauen
Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg