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 Jagdschein

Für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen ist die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh zuständig.

Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines ist im Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg zu stellen.

Er wird nach Überprüfung der melderechtlichen Daten an den Kreis Gütersloh - Untere Jagdbehörde-weitergeleitet. Die Untere Jagdbehörde entscheidet dann abschließend über den gestellten Jagdscheinantrag. Wir bitten Sie folgende Unterlagen vorzulegen, wenn Sie einen Jagdschein beantragen oder verlängern möchten:

1.  Jagdschein bzw. Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)

 

2. Versicherungsnachweis über das Bestehen einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Deckungssumme:
    500.000,-- € für Personenschäden und 50.000,-- € für Sachschäden)

 

3. Lichtbild, falls ein neuer Jagdschein ausgestellt werden soll bzw. der vorliegende Jagdschein keine Verlängerung mehrzulässt.


Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von 14 aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.Die Gebühr für die Erteilung eines Jagdscheines setzt sich zusammen aus einer Verwaltungsgebühr und der Jagdabgabe, die der Oberen Jagdbehörde in Düsseldorf und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung zufließt.

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hillen
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: leonie.hillen@langenberg.de
Frau Sänger
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: daniela.saenger@langenberg.de
Frau Weyrowitz
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: ira.weyrowitz@langenberg.de
Frau Damerow
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: marie.damerow@langenberg.de
Jagdschein

Für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen ist die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh zuständig.

Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines ist im Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg zu stellen.

Er wird nach Überprüfung der melderechtlichen Daten an den Kreis Gütersloh - Untere Jagdbehörde-weitergeleitet. Die Untere Jagdbehörde entscheidet dann abschließend über den gestellten Jagdscheinantrag. Wir bitten Sie folgende Unterlagen vorzulegen, wenn Sie einen Jagdschein beantragen oder verlängern möchten:

1.  Jagdschein bzw. Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)

 

2. Versicherungsnachweis über das Bestehen einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Deckungssumme:
    500.000,-- € für Personenschäden und 50.000,-- € für Sachschäden)

 

3. Lichtbild, falls ein neuer Jagdschein ausgestellt werden soll bzw. der vorliegende Jagdschein keine Verlängerung mehrzulässt.


Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von 14 aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.Die Gebühr für die Erteilung eines Jagdscheines setzt sich zusammen aus einer Verwaltungsgebühr und der Jagdabgabe, die der Oberen Jagdbehörde in Düsseldorf und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung zufließt.

https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/869/show
Bürgerbüro
Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg

Frau

Hillen

Sachbearbeiter

Bürgerbüro

05248 508-0
leonie.hillen@langenberg.de

Frau

Sänger

Sachbearbeiter

05248 508-40
daniela.saenger@langenberg.de

Frau

Weyrowitz

Sachbearbeiter

05248 508-40
ira.weyrowitz@langenberg.de

Frau

Damerow

Sachbearbeiter

05248 508-0
marie.damerow@langenberg.de