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Jagdschein
Für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen ist die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh zuständig.
Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines ist im Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg zu stellen.
Er wird nach Überprüfung der melderechtlichen Daten an den Kreis Gütersloh - Untere Jagdbehörde-weitergeleitet. Die Untere Jagdbehörde entscheidet dann abschließend über den gestellten Jagdscheinantrag. Wir bitten Sie folgende Unterlagen vorzulegen, wenn Sie einen Jagdschein beantragen oder verlängern möchten:
1. Jagdschein bzw. Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)
2. Versicherungsnachweis über das Bestehen einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Deckungssumme:
500.000,-- € für Personenschäden und 50.000,-- € für Sachschäden)
3. Lichtbild, falls ein neuer Jagdschein ausgestellt werden soll bzw. der vorliegende Jagdschein keine Verlängerung mehrzulässt.
Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von 14 aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.Die Gebühr für die Erteilung eines Jagdscheines setzt sich zusammen aus einer Verwaltungsgebühr und der Jagdabgabe, die der Oberen Jagdbehörde in Düsseldorf und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung zufließt.
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Zuständige Kontaktpersonen
Für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen ist die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh zuständig.
Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines ist im Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg zu stellen.
Er wird nach Überprüfung der melderechtlichen Daten an den Kreis Gütersloh - Untere Jagdbehörde-weitergeleitet. Die Untere Jagdbehörde entscheidet dann abschließend über den gestellten Jagdscheinantrag. Wir bitten Sie folgende Unterlagen vorzulegen, wenn Sie einen Jagdschein beantragen oder verlängern möchten:
1. Jagdschein bzw. Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)
2. Versicherungsnachweis über das Bestehen einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Deckungssumme:
500.000,-- € für Personenschäden und 50.000,-- € für Sachschäden)
3. Lichtbild, falls ein neuer Jagdschein ausgestellt werden soll bzw. der vorliegende Jagdschein keine Verlängerung mehrzulässt.
Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von 14 aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.Die Gebühr für die Erteilung eines Jagdscheines setzt sich zusammen aus einer Verwaltungsgebühr und der Jagdabgabe, die der Oberen Jagdbehörde in Düsseldorf und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung zufließt.
Frau
Hillen
Sachbearbeiter
Bürgerbüro
Frau
Sänger
Sachbearbeiter
Frau
Weyrowitz
Sachbearbeiter
Frau
Damerow
Sachbearbeiter
Frau
Gödde
Sachbearbeiter
Bürgerbüro