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Fahrzeugscheinänderung
Bei Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes) innerhalb des Kreises Gütersloh ist der Fahrzeugschein zu aktualisieren. Um Ihren Fahrzeugschein zu aktualisieren, können Sie innerhalb der Öffnungszeiten zu uns ins Bürgerbüro kommen.
Bitte bringen sie folgende Unterlagen zu Ihrem Termin mit:
Einen Personalausweis und ihren Fahrzeugschein
Befindet sich ein Adressaufkleber im Fahrzeugschein, kann die Adressänderung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh vorgenommen werden.
Für die Aktualisierung ihres Fahrzeugscheins fällt eine Gebühr in Höhe von 10,80 € an.
Bei Umzug innerhalb von Deutschland ohne Kennzeichenwechsel sind der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief (nur wenn der Fahrzeugbrief vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde) zu aktualisieren. Dafür stellen Sie bitte einen Antrag bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh.
Weitere Informationen finden sie hier
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 25.03.2025 10:12 Uhr
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