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Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung des Wohnsitzes ins Ausland erfolgt, wenn eine Person alle Wohnsitze in Deutschland aufgibt und dauerhaft ins Ausland verzieht. Diese Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben (BMG) und kann frühestens eine Woche vorher erfolgen.
- Personalausweis oder Reisepass
Die Frist zur Abmeldung beträgt zwei Wochen nach Auszugsdatum.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 16.06.2025 12:14 Uhr
Die Abmeldung des Wohnsitzes ins Ausland erfolgt, wenn eine Person alle Wohnsitze in Deutschland aufgibt und dauerhaft ins Ausland verzieht. Diese Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben (BMG) und kann frühestens eine Woche vorher erfolgen.
- Personalausweis oder Reisepass
Die Frist zur Abmeldung beträgt zwei Wochen nach Auszugsdatum.
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