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Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen im erwerbsfähigen Alter, für die vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies sind z.B. Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung.
Es ist zu gewähren, wenn man seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann.
Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, wird im Einzelfall geprüft.
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Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über folgenden Link gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung:
Unterlagen
- Personalausweis
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- Krankenversicherungskarte
- ggf. Mietvertrag
- Vermögensnachweis (Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Kontoguthaben)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Zins- und Pachteinnahmen)
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Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.10.2025 07:25 Uhr
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen im erwerbsfähigen Alter, für die vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies sind z.B. Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung.
Es ist zu gewähren, wenn man seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann.
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