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Wohngeld
Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Es wird unterschieden zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss:
Mietzuschuss
- als Mieter/Mieterin oder Untermieter/Untermieterin in einer Wohnung
- als Bewohner/Bewohnerin eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Behinderung
Lastenzuschuss
- Eigentümer/Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum
Weitere Informationen:
Weitere Informationen dazu Sie unter folgendem Link: Wohngeld | MHKBD.NRW (Wohngeld)
Antrag einreichen:
Den Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können Sie persönlich im Rathaus, per Post oder auch per E-Mail an kim.moellers@langenberg.de einreichen.
Termin im Rathaus buchen:
Unsere Kollegin im Rathaus hilft Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter. Über den Button "Termin buchen" gelangen Sie bequem zu unserer Online-Terminbuchung.
Erforderliche Unterlagen (Allgemein):
Bitte bringen nach Bestätigung Ihrer Terminanfrage folgende Unterlagen zum Gespräch mit:
- vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen der letzten 12 Monate (auch geringfügige Beschäftigung)
- ggf. Nachweis über Vermögen
- ggf. Nachweis Unterhalts- bzw. Unterhaltsvorschussleistungen für die Kinder
- ggf. Nachweis Trennungsunterhalt
zusätzlich bei Mietzuschuss (Mietwohnung):
- Mietvertrag/ Mietbescheinigung
- Kontoauszug (Nachweis Mietzahlung)
zusätzlich bei Lastenzuschuss (Eigentum):
- Eigentumsnachweis
- Kredite oder Belastungen fürs Eigentum (Jahreskontenauszüge)
- Grundsteuerbescheid
Online-Antrag
Sie können den Erstantrag für einen Mietzuschuss auch über das Serviceportal "Gemeinsam Online" stellen. Hierfür benötigen Sie eine Konto bei der Bund-ID.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.10.2025 07:31 Uhr
Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Es wird unterschieden zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss:
Mietzuschuss
- als Mieter/Mieterin oder Untermieter/Untermieterin in einer Wohnung
- als Bewohner/Bewohnerin eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Behinderung
Lastenzuschuss
- Eigentümer/Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum
Weitere Informationen:
Weitere Informationen dazu Sie unter folgendem Link: Wohngeld | MHKBD.NRW (Wohngeld)
Antrag einreichen:
Den Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können Sie persönlich im Rathaus, per Post oder auch per E-Mail an kim.moellers@langenberg.de einreichen.
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Bitte bringen nach Bestätigung Ihrer Terminanfrage folgende Unterlagen zum Gespräch mit:
- vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen der letzten 12 Monate (auch geringfügige Beschäftigung)
- ggf. Nachweis über Vermögen
- ggf. Nachweis Unterhalts- bzw. Unterhaltsvorschussleistungen für die Kinder
- ggf. Nachweis Trennungsunterhalt
zusätzlich bei Mietzuschuss (Mietwohnung):
- Mietvertrag/ Mietbescheinigung
- Kontoauszug (Nachweis Mietzahlung)
zusätzlich bei Lastenzuschuss (Eigentum):
- Eigentumsnachweis
- Kredite oder Belastungen fürs Eigentum (Jahreskontenauszüge)
- Grundsteuerbescheid
Online-Antrag
Sie können den Erstantrag für einen Mietzuschuss auch über das Serviceportal "Gemeinsam Online" stellen. Hierfür benötigen Sie eine Konto bei der Bund-ID.
https://buergerportal.langenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/310942/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie