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Wählbarkeitsbescheinigung
Eine Wählbarkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um bei einer Wahl als Kandidatin oder Kandidat zugelassen zu werden. Sie dient dazu, gegenüber der Wahlbehörde nachzuweisen, dass die betreffende Person wählbar ist – also z. B. das Mindestalter erreicht hat, die Staatsangehörigkeit besitzt und keine Ausschlussgründe vorliegen.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 02.09.2025 09:32 Uhr
Eine Wählbarkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um bei einer Wahl als Kandidatin oder Kandidat zugelassen zu werden. Sie dient dazu, gegenüber der Wahlbehörde nachzuweisen, dass die betreffende Person wählbar ist – also z. B. das Mindestalter erreicht hat, die Staatsangehörigkeit besitzt und keine Ausschlussgründe vorliegen.
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