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OGS-Beiträge
OGS-Beiträge sind monatliche Geldbeträge, die Eltern an die Gemeinde Langenberg/ AWO zahlen müssen, um die Betreuung ihres Kindes mitzufinanzieren. Der Beitrag dient dazu, einen Teil der Kosten für die Betreuung, Erziehung und Bildung im Kindergarten zu decken.
Die Höhe der OGS-Beiträge hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:
- Einkommen der Eltern
- Anzahl der Kinder in der Familie, die die OGS besuchen
Die Gesetzliche Grundlage obliegt der Gemeinde Langenberg:
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Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail: ogs@langenberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 02.10.2025 12:30 Uhr
OGS-Beiträge sind monatliche Geldbeträge, die Eltern an die Gemeinde Langenberg/ AWO zahlen müssen, um die Betreuung ihres Kindes mitzufinanzieren. Der Beitrag dient dazu, einen Teil der Kosten für die Betreuung, Erziehung und Bildung im Kindergarten zu decken.
Die Höhe der OGS-Beiträge hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:
- Einkommen der Eltern
- Anzahl der Kinder in der Familie, die die OGS besuchen
Die Gesetzliche Grundlage obliegt der Gemeinde Langenberg:
https://buergerportal.langenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/311842/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie