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Geburt
Zuständig für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt, in dessen Bereich ein Kind geboren wird. Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt in der Regel die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie (Familienstammbuch nicht vergessen). Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen eine Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt mit anderen Unterlagen vorlegen.
Kosten
Für die Erstellung der ersten Geburtsurkunde ist eine Gebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Jede weitere Urkunde kostet 5,00 €.
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales Standesamt
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiter
Tel.: 05248 508-28
Fax.: 05248 508-60
E-Mail: monika.niehueser@langenberg.de
Sachbearbeiter
Tel.: 05248 508-38
Fax.: 05248 508-60
E-Mail: saskia.entrup@langenberg.de
Letzte Änderung: 25.06.2024 10:01 Uhr
Zuständig für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt, in dessen Bereich ein Kind geboren wird. Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt in der Regel die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie (Familienstammbuch nicht vergessen). Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen eine Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt mit anderen Unterlagen vorlegen.
https://buergerportal.langenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/669/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie