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Sterbefall
Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich am wenigsten an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um diese Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Unterlagen. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne unsere Standesbeamtin.
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales Standesamt
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiter
Tel.: 05248 508-28
Fax.: 05248 508-60
E-Mail: monika.niehueser@langenberg.de
Sachbearbeiter
Tel.: 05248 508-38
Fax.: 05248 508-60
E-Mail: saskia.entrup@langenberg.de
Letzte Änderung: 06.09.2024 09:59 Uhr
Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich am wenigsten an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um diese Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Unterlagen. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne unsere Standesbeamtin.
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