BIS: Suche und Detail
Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Ordnungsamt
Dieser umfassende Aufgabenbereich wird durch das Ordnungsamt wahrgenommen.
Die wesentlichen Fachgebiete lassen sich wie folgt zusammen fassen:
- Gewerbe und Gaststätten
- Durchführung des Landeshundegesetzes
- Obdachlosenangelegenheiten
- Aufgaben nach dem Landes-Immissionsschutzgesetzes
- Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
- Genehmigung von Veranstaltungen
- Organisation der jährlichen Kirmes
- Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
- Tierseuchen
- Maßnahmen bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Bei ihren Tätigkeiten arbeiten die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes regelmäßig mit anderen Behörden und der Polizei zusammen.So wurde vor einigen Jahren eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei und dem Ordnungsamt geschlossen, die die gegenseitige Unterstützung bei einer Vielzahl von Einsätzen zum Inhalt hat. Es finden regelmäßig Bürgersprechstunden statt, bei denen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, in vertraulichen Einzelgesprächen ihre Sorgen und Nöte vorzutragen.
Bei dringenden und unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kann außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses der diensthabende Mitarbeitenden unter der Nummer der Polizei erreicht werden.
Die Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langenberg finden Sie auf unserer Homepage www.langenberg.de unter der Rubrik "Politik in Langenberg" / Ortsrecht. Hier gelangen Sie direkt zur passenden Verordnung: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langenberg
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Soziales Ordnungsamt
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiter
Tel.: 05248 508-28
Fax.: 05248 508-60
E-Mail: monika.niehueser@langenberg.de
Sachbearbeiter
Tel.: 05248 508-38
Fax.: 05248 508-60
E-Mail: saskia.entrup@langenberg.de
Letzte Änderung: 25.06.2024 11:07 Uhr
Dieser umfassende Aufgabenbereich wird durch das Ordnungsamt wahrgenommen.
Die wesentlichen Fachgebiete lassen sich wie folgt zusammen fassen:
- Gewerbe und Gaststätten
- Durchführung des Landeshundegesetzes
- Obdachlosenangelegenheiten
- Aufgaben nach dem Landes-Immissionsschutzgesetzes
- Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
- Genehmigung von Veranstaltungen
- Organisation der jährlichen Kirmes
- Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
- Tierseuchen
- Maßnahmen bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Bei ihren Tätigkeiten arbeiten die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes regelmäßig mit anderen Behörden und der Polizei zusammen.So wurde vor einigen Jahren eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei und dem Ordnungsamt geschlossen, die die gegenseitige Unterstützung bei einer Vielzahl von Einsätzen zum Inhalt hat. Es finden regelmäßig Bürgersprechstunden statt, bei denen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, in vertraulichen Einzelgesprächen ihre Sorgen und Nöte vorzutragen.
Bei dringenden und unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kann außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses der diensthabende Mitarbeitenden unter der Nummer der Polizei erreicht werden.
Die Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langenberg finden Sie auf unserer Homepage www.langenberg.de unter der Rubrik "Politik in Langenberg" / Ortsrecht. Hier gelangen Sie direkt zur passenden Verordnung: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langenberg
https://buergerportal.langenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/949/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie