Informationsseite
Informationen zu unseren Dienstleistungen
Wählen Sie bitte einfach den Anfangsbuchstaben der Dienstleistung aus, für die Sie Informationen benötigen. Alternativ können Sie jederzeit über unsere Suchfunktion nach der entsprechenden Dienstleistung suchen.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten Personen, die die Altersgrenze (Rentner) erreicht haben und volljährige, dauerhaft erwerbsgeminderte Personen.
Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, wird im Einzelfall geprüft.
Benötigte Unterlagen
- Grundsicherungsantrag
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Krankenversicherungskarte
- Mietvertrag
- Vermögensnachweis (Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Kontoguthaben)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Zins- und Pachteinnahmen)
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Zuständige Kontaktpersonen
Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten Personen, die die Altersgrenze (Rentner) erreicht haben und volljährige, dauerhaft erwerbsgeminderte Personen.
Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, wird im Einzelfall geprüft.
Benötigte Unterlagen
- Grundsicherungsantrag
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Krankenversicherungskarte
- Mietvertrag
- Vermögensnachweis (Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Kontoguthaben)
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Zins- und Pachteinnahmen)
Frau
Hoffmeister
Sachbearbeiter
4