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 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch  (SGB XII)  erhalten Personen, die die Altersgrenze (Rentner) erreicht haben und volljährige, dauerhaft erwerbsgeminderte Personen.
Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, wird im Einzelfall geprüft.

 Benötigte Unterlagen

  • Grundsicherungsantrag
  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Mietvertrag
  • Vermögensnachweis  (Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Kontoguthaben)
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Zins- und Pachteinnahmen)
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Zuständige Einrichtung

Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hoffmeister
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-37
E-Mail: maria.hoffmeister@langenberg.de
Frau Möllers
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-54
E-Mail: kim.moellers@langenberg.de