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 Fischereischein

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen im Bürgerbüro beantragen.

Wer in Nordrhein-Westfahlen angeln möchte,  muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfahlen für ein oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt. Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden.

Neben dem Fischereischein gibt es nochden Jugend- und den Sonderfischereischein. Für diese Scheine muss keine Prüfung abgelegt werden. Inhaber*innen dieser Scheine dürfen nur in Anwesenheit einer Begleitperson mit regulärem Fischereischein fischen bzw. angeln. Die Begleitperson hat die fachgerechte Durchführung der Fischerei sicherzustellen. Den Sonderfischereischein können Personen beantragen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können. Den Jugendfischereischein können Kinder und Jugendliche zwischen zehn und fünfzehn Jahren beantragen; er hat stets eine Laufzeit von nur einem Kalenderjahr. Die Antragstellende Person muss jedoch nachweisen, dass sie oder er die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzt. Der Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage eines ausländischen Fischereischeins erfolgen.  Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt; eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Dasselbe gilt für Fischerprüfungszeugnisse, sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in Nordrhein-Westfalen gemeldet war. Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z.B. „Forellensee“) verpflichtend.

Neben dem Fischereischein wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten.

Der Jugendfischereischein kann nur ausgestellt werden für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren. Der Nachweis über die abgelegte Sportfischerprüfung wird für die Ausstellung des Jugendfischereischeines nicht benötigt. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischereiprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- oder Fünfjahres- Fischereischein.

Der Sonderfischereischein ist für Personen gedacht, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.

Unterlagen

Für die Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • den Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Sportfischerprüfung
  • ein Passfoto (optional kann ein Foto im Bürgerbüro gemacht werden)

 

Für die Verlängerung dieser Ausweise:

  • den Personalausweis oder Reisepass
  • den alten Fischereischein

 

Für die Neuausstellung des Jugendfischereischeines:

  • den Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde
  • Unterschrift eines Sorgeberechtigten
  • ein Passfoto (optional kann ein Foto im Bürgerbüro gemacht werden)

 

Für die Verlängerung des Jugendfischereischeines:

  • den Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde
  • den Jugendfischereischein

Kosten

  • Jahresfischereischeines und Sonderfischereischein für ein Jahr 16,00 EUR
  • Fünfjahresfischereischeines und Sonderfischereischein für fünf Jahre 48,00 EUR
  • Jugendfischereischeines 8,00 EUR

Hinweise und Besonderheiten

Personen die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind.

Verfahrensablauf

Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie Ihren Fischereischein im Bürgerbüro, beantragen.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Bürgerbüro

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Damerow
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: marie.damerow@langenberg.de
Frau Sänger
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: daniela.saenger@langenberg.de
Frau Weyrowitz
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-41
E-Mail: ira.weyrowitz@langenberg.de
Frau Grönebaum
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-53
E-Mail: janin.groenebaum@langenberg.de