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 Anmeldung

Die Wohnsitzanmeldung dient der ordnungsgemäßen Erfassung des Wohnsitzes einer Person gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG). Jede Person, die in eine Wohnung in Deutschland einzieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden

Eine Anmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Langenberg ziehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnort erforderlich.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
 
  • Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Einzugsbestätigung des Vermieters)
  • Falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben und aus einer anderen Stadt des Kreises Gütersloh zuziehen, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein zwecks einer Adressenänderung
 
Die Anmeldung müssen Sie persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes.
 
Die nach dem Bundesmeldegesetz für die Anmeldung vorgesehene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzugsdatum.
 

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Weyrowitz
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-41
E-Mail: ira.weyrowitz@langenberg.de
Frau Damerow
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: marie.damerow@langenberg.de
Frau Grönebaum
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: janin.groenebaum@langenberg.de
Frau Sänger
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: daniela.saenger@langenberg.de