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 Abmeldung ins Ausland

Die Abmeldung des Wohnsitzes ins Ausland erfolgt, wenn eine Person alle Wohnsitze in Deutschland aufgibt und dauerhaft ins Ausland verzieht. Diese Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben (BMG) und kann frühestens eine Woche vorher erfolgen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
 
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Frist zur Abmeldung beträgt zwei Wochen nach Auszugsdatum. 

Terminbuchung zur Abmeldung ins Ausland

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Weyrowitz
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-41
E-Mail: ira.weyrowitz@langenberg.de
Frau Sänger
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: daniela.saenger@langenberg.de
Frau Damerow
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: marie.damerow@langenberg.de
Frau Grönebaum
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: janin.groenebaum@langenberg.de