Informationsseite

Informationen zu unseren Dienstleistungen

Wählen Sie bitte einfach den Anfangsbuchstaben der Dienstleistung aus, für die Sie Informationen benötigen. Alternativ können Sie jederzeit über unsere Suchfunktion nach der entsprechenden Dienstleistung suchen.

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 OGS-Beiträge

OGS-Beiträge sind monatliche Geldbeträge, die Eltern an die Gemeinde Langenberg/­ AWO zahlen müssen, um die Betreuung ihres Kindes mitzufinanzieren. Der Beitrag dient dazu, einen Teil der Kosten für die Betreuung, Erziehung und Bildung im Kindergarten zu decken. 

Die Höhe der OGS-Beiträge hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:

  • Einkommen der Eltern
  • Anzahl der Kinder in der Familie, die die OGS besuchen

Die Gesetzliche Grundlage obliegt der Gemeinde Langenberg:

Zuständige Einrichtungen

Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Bürgerservice
Kindergartenbeitrag

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Grönebaum
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: janin.groenebaum@langenberg.de