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OGS-Beiträge
OGS-Beiträge sind monatliche Geldbeträge, die Eltern an die Gemeinde Langenberg/ AWO zahlen müssen, um die Betreuung ihres Kindes mitzufinanzieren. Der Beitrag dient dazu, einen Teil der Kosten für die Betreuung, Erziehung und Bildung im Kindergarten zu decken.
Die Höhe der OGS-Beiträge hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:
- Einkommen der Eltern
- Anzahl der Kinder in der Familie, die die OGS besuchen
Die Gesetzliche Grundlage obliegt der Gemeinde Langenberg:
Zuständige Einrichtungen
Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Bürgerservice
Kindergartenbeitrag
Zuständige Kontaktpersonen
OGS-Beiträge sind monatliche Geldbeträge, die Eltern an die Gemeinde Langenberg/ AWO zahlen müssen, um die Betreuung ihres Kindes mitzufinanzieren. Der Beitrag dient dazu, einen Teil der Kosten für die Betreuung, Erziehung und Bildung im Kindergarten zu decken.
Die Höhe der OGS-Beiträge hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:
- Einkommen der Eltern
- Anzahl der Kinder in der Familie, die die OGS besuchen
Die Gesetzliche Grundlage obliegt der Gemeinde Langenberg:
https://buergerportal.langenberg.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/311842/show