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Gewässerunterhaltung
Die Gemeinde Langenberg wird von einem relativ dichten Netz von Entwässerungsgräben und Vorflutern durchzogen.
Neben der Entwässerungsfunktion bilden diese Gewässer einen Lebensraum für viele spezielle Pflanzen und Tierarten.
Zur Gewährleistung der Funktion der Oberflächenentwässerung sind an den Gewässern regelmäßige Unterhaltungsarbeiten erforderlich.
Dies gilt insbesondere, da es sich bei unseren Gräben und Rinnen um Gewässer mit besonders geringem Sohlengefälle und dadurch bedingt nur sehr geringen Fließgeschwindigkeiten handelt.
So ist während längerer Trockenperioden oft keine Fließbewegung in den betroffenen Gewässern festzustellen.
Hierdurch setzen sich feinste mitgeführte Teilchen ab und führen immer wieder zu Schlammablagerungen.
Für die Unterhaltung der kleineren Entwässerungsgräben und Vorfluter im Gemeindegebiet ist die Gemeindeverwaltung Langenberg zuständig. Diese Gewässerunterhaltung umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss.
Dazu gehören die Reinigung von Abfällen, die Räumung von Ablagerungen, die Freihaltung von Abflussbehinderungen, der Schutz und die Unterhaltung des Gewässerbettes und seiner Ufer sowie die Unterhaltung und Betrieb von Anlagen die der Abführung von Wasser dienen (z.B. Verrohrungen incl. der Zu- und Ausläufe).
Uferstreifen sind so zu bewirtschaften, dass eine sachgerechte Gewässerunterhaltung möglich bleibt. Insbesondere sind das Mähen der Böschung und das Räumen (Entschlammen) der Sohle regelmäßig durchzuführen.
Um ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Naturschutz und einem ordnungsgemäßen Wasserabfluss sicherzustellen, hat die Gemeinde Langenberg bereits im Jahr 1993 ein Gewässerpflegekonzept unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten aufgestellt.
Dieses Gewässerpflegekonzept wurde zwischenzeitlich aktualisiert und findet noch immer Anwendung bei den jährlichen Unterhaltungsarbeiten.
Zuständige Einrichtung
Bauen
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg