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 Jugendförderungen

Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Jugendpflege bieten eine Vielzahl von Bezuschussungsmöglichkeiten.

Bei Erholungsfreizeiten, Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleitern, Familienferien für Familienpassinhaber, Bildungsmaßnahmen sowie Jugendveranstaltungen gibt es Finanzierungsbeihilfen, ergänzend zu den umfangreichen Finanzierungen durch den Kreisjugendplan Gütersloh, in unterschiedlicher Höhe. 

Nachlesen können Sie die Höhe des Zuschusses auf unserer Homepage www.langenberg.de unter der Rubrik Politik / Ortsrecht. Hier geht es direkt zum Link:

RICHTLINIEN der Gemeinde Langenberg zur Förderung von Maßnahmen der Jugendpflege 

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Zuständige Einrichtung

Jugend, Familie, Senioren
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail: saskia.entrup@gt-net.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Entrup
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-38
E-Mail: saskia.entrup@langenberg.de