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 Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen unter 18 Jahren dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die/der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden. Der Hauptwohnsitz muss in Langenberg sein.

Beim Wechsel des Arbeitgebers ist die erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich.

Für die Erstausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines nutzen Sie bitte die zentrale URL des Online-Dienstes: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de

Diese wird ab 1.10.23 freigeschaltet.

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hillen
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: leonie.hillen@langenberg.de
Frau Damerow
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-0
E-Mail: marie.damerow@langenberg.de
Frau Sänger
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: daniela.saenger@langenberg.de
Frau Weyrowitz
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: ira.weyrowitz@langenberg.de
Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen unter 18 Jahren dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die/der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden. Der Hauptwohnsitz muss in Langenberg sein.

Beim Wechsel des Arbeitgebers ist die erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich.

Für die Erstausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines nutzen Sie bitte die zentrale URL des Online-Dienstes: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de

Diese wird ab 1.10.23 freigeschaltet.

https://buergerportal.langenberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/946/show
Bürgerbüro
Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg

Frau

Hillen

Sachbearbeiter

Bürgerbüro

05248 508-0
leonie.hillen@langenberg.de

Frau

Damerow

Sachbearbeiter

05248 508-0
marie.damerow@langenberg.de

Frau

Sänger

Sachbearbeiter

05248 508-40
daniela.saenger@langenberg.de

Frau

Weyrowitz

Sachbearbeiter

05248 508-40
ira.weyrowitz@langenberg.de