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 Kindergartenbeitrag

Die von den Eltern zu zahlenden Kindergartenbeiträge (Elternbeiträge) werden gemäß § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung von Kindern in Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben.

Der Kreis Gütersloh als örtlicher Träger hat diese Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Dementsprechend werden die Beiträge von der Gemeinde Langenberg gemäß KiBiz erhoben, eingezogen und an den Kreis Gütersloh weitergeleitet.

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Weyrowitz
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-40
E-Mail: ira.weyrowitz@langenberg.de
Kindergartenbeitrag

Die von den Eltern zu zahlenden Kindergartenbeiträge (Elternbeiträge) werden gemäß § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung von Kindern in Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben.

Der Kreis Gütersloh als örtlicher Träger hat diese Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Dementsprechend werden die Beiträge von der Gemeinde Langenberg gemäß KiBiz erhoben, eingezogen und an den Kreis Gütersloh weitergeleitet.

https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/703/show
Bürgerservice
Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg

Frau

Weyrowitz

Sachbearbeiter

05248 508-40
ira.weyrowitz@langenberg.de