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 Sterbefall

Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich am wenigsten an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist. In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um diese Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Unterlagen. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne unsere Standesbeamtin.

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Monika Niehüser
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-28
E-Mail: monika.niehueser@langenberg.de
Frau Reimer
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-39
E-Mail: manuela.reimer@langenberg.de
Frau Entrup
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-38
E-Mail: saskia.entrup@langenberg.de
Sterbefall Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich am wenigsten an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist. In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um diese Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Unterlagen. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne unsere Standesbeamtin. https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/705/show
Standesamt
Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg

Frau

Monika

Niehüser

Sachbearbeiter

7

05248 508-28
monika.niehueser@langenberg.de

Frau

Reimer

Sachbearbeiter

9

05248 508-39
manuela.reimer@langenberg.de

Frau

Entrup

Sachbearbeiter

8

05248 508-38
saskia.entrup@langenberg.de