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 Wohngeld und Mietzuschuss

Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Welche Nachweise sind erforderlich?

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner
ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung. 

https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO

 

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hoffmeister
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-37
E-Mail: maria.hoffmeister@langenberg.de
Frau Möllers
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-54
E-Mail: kim.moellers@langenberg.de
Wohngeld und Mietzuschuss

Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Welche Nachweise sind erforderlich?

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner
ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung. 

https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO

 

https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/947/show
Bürgerservice
Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg

Frau

Hoffmeister

Sachbearbeiter

4

05248 508-37
maria.hoffmeister@langenberg.de

Frau

Möllers

Sachbearbeiter

4

05248 508-54
kim.moellers@langenberg.de