BIS: Suche und Detail
Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Bildung und Teilhabe (BuT)
Für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene soll Mitmachen möglich sein. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen wurden die Bildungs- und Teilhabeleistungen geschaffen.
So bietet das Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit der Finanzierung von Schulausflügen und Klassenfahrten, von Nachhilfeunterricht oder auch z. B. von Mitgliedsbeiträgen für den Sportverein.
Mit einer Neu- oder Weiterbewilligung erhält jedes Kind und jede / jeder Jugendliche die Bildungskarte für den Kreis Gütersloh. Die Abrechnung fast aller Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erfolgt über die Bildungskarte. Für die Lernförderung sind noch weitere Informationen notwendig (Bildungs- und Teilhabeleistungen). Nicht über die Karte abgerechnet werden das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung.
Bei der Bildungskarte handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine etc.) vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten sie unter folgenden Link:
Kreis Gütersloh:
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/jobcenter/buergerinnen-und-buerger/but/
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
Bürgerservice und Soziales
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
E-Mail: ogs@langenberg.de
Bürgerservice und Soziales Bürgerservice
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiter
Tel.: 05248 508-53
Fax.: 05248 508-60
E-Mail: ogs@langenberg.de
Letzte Änderung: 14.04.2026 11:52 Uhr
Für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene soll Mitmachen möglich sein. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen wurden die Bildungs- und Teilhabeleistungen geschaffen.
So bietet das Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit der Finanzierung von Schulausflügen und Klassenfahrten, von Nachhilfeunterricht oder auch z. B. von Mitgliedsbeiträgen für den Sportverein.
Mit einer Neu- oder Weiterbewilligung erhält jedes Kind und jede / jeder Jugendliche die Bildungskarte für den Kreis Gütersloh. Die Abrechnung fast aller Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erfolgt über die Bildungskarte. Für die Lernförderung sind noch weitere Informationen notwendig (Bildungs- und Teilhabeleistungen). Nicht über die Karte abgerechnet werden das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung.
Bei der Bildungskarte handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine etc.) vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten sie unter folgenden Link:
Kreis Gütersloh:
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/jobcenter/buergerinnen-und-buerger/but/
https://buergerportal.langenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/339350/show
Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie