Informationsseite
Informationen zu unseren Dienstleistungen
Wählen Sie bitte einfach den Anfangsbuchstaben der Dienstleistung aus, für die Sie Informationen benötigen. Alternativ können Sie jederzeit über unsere Suchfunktion nach der entsprechenden Dienstleistung suchen.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis über Ihre Meldezeit in der Gemeinde Langenberg. Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass die betroffene Person in Langenberg gemeldet ist.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung darf alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren.
Beide Arten der Meldebescheinigung müssen persönlich im Bürgerbüro beantragt werden und sind kostenpflichtig (jeweils 9,00 €).
Online-Terminbuchung für die Leistung: Meldebescheinigung
Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- persönliches Erscheinen, ggf. Vertretung durch eine bevollmächtigte Person
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Zuständige Kontaktpersonen
Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis über Ihre Meldezeit in der Gemeinde Langenberg. Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass die betroffene Person in Langenberg gemeldet ist.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung darf alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren.
Beide Arten der Meldebescheinigung müssen persönlich im Bürgerbüro beantragt werden und sind kostenpflichtig (jeweils 9,00 €).
Online-Terminbuchung für die Leistung: Meldebescheinigung
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- persönliches Erscheinen, ggf. Vertretung durch eine bevollmächtigte Person