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Anmeldung
Die Wohnsitzanmeldung dient der ordnungsgemäßen Erfassung des Wohnsitzes einer Person gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG). Jede Person, die in eine Wohnung in Deutschland einzieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden
Eine Anmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Langenberg ziehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnort erforderlich.
- Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung (Einzugsbestätigung des Vermieters)
- Falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben und aus einer anderen Stadt des Kreises Gütersloh zuziehen, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein zwecks einer Adressenänderung
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Zuständige Kontaktpersonen
Die Wohnsitzanmeldung dient der ordnungsgemäßen Erfassung des Wohnsitzes einer Person gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG). Jede Person, die in eine Wohnung in Deutschland einzieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden
Eine Anmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Langenberg ziehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnort erforderlich.
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