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 Wählbarkeitsbescheinigung

Eine Wählbarkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um bei einer Wahl als Kandidatin oder Kandidat zugelassen zu werden. Sie dient dazu, gegenüber der Wahlbehörde nachzuweisen, dass die betreffende Person wählbar ist – also z. B. das Mindestalter erreicht hat, die Staatsangehörigkeit besitzt und keine Ausschlussgründe vorliegen.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Weyrowitz
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-41
E-Mail: ira.weyrowitz@langenberg.de