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 Geburt

Zuständig für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt, in dessen Bereich ein Kind geboren wird. Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt in der Regel die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie (Familienstammbuch nicht vergessen). Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen eine Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt mit anderen Unterlagen vorlegen.

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Reimer
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-39
E-Mail: manuela.reimer@langenberg.de
Frau Monika Niehüser
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-28
E-Mail: monika.niehueser@langenberg.de
Frau Entrup
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-38
E-Mail: saskia.entrup@langenberg.de
Geburt Zuständig für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt, in dessen Bereich ein Kind geboren wird. Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt in der Regel die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie (Familienstammbuch nicht vergessen). Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen eine Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt mit anderen Unterlagen vorlegen. Geburt https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/669/show
Standesamt
Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg

Frau

Reimer

Sachbearbeiter

9

05248 508-39
manuela.reimer@langenberg.de

Frau

Monika

Niehüser

Sachbearbeiter

7

05248 508-28
monika.niehueser@langenberg.de

Frau

Entrup

Sachbearbeiter

8

05248 508-38
saskia.entrup@langenberg.de