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Geburt
Zuständig für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt, in dessen Bereich ein Kind geboren wird. Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt in der Regel die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie (Familienstammbuch nicht vergessen). Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen eine Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt mit anderen Unterlagen vorlegen.
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Zuständige Kontaktpersonen
Geburt Zuständig für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt, in dessen Bereich ein Kind geboren wird. Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt in der Regel die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie (Familienstammbuch nicht vergessen). Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen eine Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt mit anderen Unterlagen vorlegen. Geburt https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/669/show
Standesamt
001 Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg
Frau
Reimer
Sachbearbeiter
9
05248 508-39
manuela.reimer@langenberg.de
Frau
Monika
Niehüser
Sachbearbeiter
7
05248 508-28
monika.niehueser@langenberg.de
Frau
Entrup
Sachbearbeiter
8
05248 508-38
saskia.entrup@langenberg.de