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Kindergartenbeitrag
Die von den Eltern zu zahlenden Kindergartenbeiträge (Elternbeiträge) werden gemäß § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung von Kindern in Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben.
Der Kreis Gütersloh als örtlicher Träger hat diese Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.
Dementsprechend werden die Beiträge von der Gemeinde Langenberg gemäß KiBiz erhoben, eingezogen und an den Kreis Gütersloh weitergeleitet.
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Zuständige Kontaktpersonen
Die von den Eltern zu zahlenden Kindergartenbeiträge (Elternbeiträge) werden gemäß § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung von Kindern in Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben.
Der Kreis Gütersloh als örtlicher Träger hat diese Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.
Dementsprechend werden die Beiträge von der Gemeinde Langenberg gemäß KiBiz erhoben, eingezogen und an den Kreis Gütersloh weitergeleitet.
Frau
Weyrowitz
Sachbearbeiter
Frau
Damerow
Sachbearbeiter