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 Rentenangelegenheiten

Die Rentenversicherungsstelle der Gemeinde Langenberg ist Ihnen bei allen Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung behilflich.

  • Hier werden Rentenanträge und Ergänzungen Ihres Versicherungskontos zusammen mit Ihnen aufgenommen und an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet
  • Bei Witwen- und Witwerrenten kann die dreimonatige Vorschusszahlung (Sterbevierteljahr) beantragt werden
  • Versicherte, deren Versicherungsverlauf nicht vollständig ist, können hier die Anrechnung ihrer rentenrechtlichen Zeiten (z.B. Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten, Beitragszeiten) beantragen (sog. Kontenklärung)
  • Notwendige Unterlagen werden kostenlos beglaubigt
  • Rentenauskünfte können vom Rentenversicherungsträger eingeholt werden

 

Damit Ihre Rente pünktlich ausgezahlt werden kann, muss sie beantragt werden. Der Rentenantrag sollte ca. 4 Monate vor Erreichen des gewünschten Rentenbeginns bei der Gemeinde Langenberg gestellt werden. Welche Unterlagen für Ihr spezielles Anliegen erforderlich sind,  klären Sie am besten vorab telefonisch ab.

Weiterführende Infos finden Sie unter Downloads/Link auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hoffmeister
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-37
E-Mail: maria.hoffmeister@langenberg.de
Frau Möllers
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-54
E-Mail: kim.moellers@langenberg.de
Rentenangelegenheiten

Die Rentenversicherungsstelle der Gemeinde Langenberg ist Ihnen bei allen Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung behilflich.

  • Hier werden Rentenanträge und Ergänzungen Ihres Versicherungskontos zusammen mit Ihnen aufgenommen und an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet
  • Bei Witwen- und Witwerrenten kann die dreimonatige Vorschusszahlung (Sterbevierteljahr) beantragt werden
  • Versicherte, deren Versicherungsverlauf nicht vollständig ist, können hier die Anrechnung ihrer rentenrechtlichen Zeiten (z.B. Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten, Beitragszeiten) beantragen (sog. Kontenklärung)
  • Notwendige Unterlagen werden kostenlos beglaubigt
  • Rentenauskünfte können vom Rentenversicherungsträger eingeholt werden

 

Damit Ihre Rente pünktlich ausgezahlt werden kann, muss sie beantragt werden. Der Rentenantrag sollte ca. 4 Monate vor Erreichen des gewünschten Rentenbeginns bei der Gemeinde Langenberg gestellt werden. Welche Unterlagen für Ihr spezielles Anliegen erforderlich sind,  klären Sie am besten vorab telefonisch ab.

Weiterführende Infos finden Sie unter Downloads/Link auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Rente https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/707/show
Bürgerservice
Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg

Frau

Hoffmeister

Sachbearbeiter

4

05248 508-37
maria.hoffmeister@langenberg.de

Frau

Möllers

Sachbearbeiter

4

05248 508-54
kim.moellers@langenberg.de