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 Schwerbehindertenangelegenheit

Menschen sind schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen.

Der Grad der Behinderung wird auf Antrag festgestellt. Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro und im Fachbereich Soziales. Die Bearbeitung erfolgt durch den Kreis Gütersloh.

Nähere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.kreis-guetersloh.de

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hoffmeister
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-37
E-Mail: maria.hoffmeister@langenberg.de
Frau Möllers
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-54
E-Mail: kim.moellers@langenberg.de
Schwerbehindertenangelegenheit

Menschen sind schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen.

Der Grad der Behinderung wird auf Antrag festgestellt. Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro und im Fachbereich Soziales. Die Bearbeitung erfolgt durch den Kreis Gütersloh.

Nähere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.kreis-guetersloh.de

https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/756/show
Bürgerservice
Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg

Frau

Hoffmeister

Sachbearbeiter

4

05248 508-37
maria.hoffmeister@langenberg.de

Frau

Möllers

Sachbearbeiter

4

05248 508-54
kim.moellers@langenberg.de