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Schwerbehindertenangelegenheit
Menschen sind schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen.
Der Grad der Behinderung wird auf Antrag festgestellt. Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro und im Fachbereich Soziales. Die Bearbeitung erfolgt durch den Kreis Gütersloh.
Nähere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.kreis-guetersloh.de
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Zuständige Kontaktpersonen
Menschen sind schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen.
Der Grad der Behinderung wird auf Antrag festgestellt. Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro und im Fachbereich Soziales. Die Bearbeitung erfolgt durch den Kreis Gütersloh.
Nähere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.kreis-guetersloh.de
Frau
Hoffmeister
Sachbearbeiter
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