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Rundfunkgebührenbefreiung
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Zuständige Kontaktpersonen
Rundfunkgebührenbefreiung
Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Langenberg. Informationen zum Produkt erhalten Sie auf den Seiten der GEZ.
GEZ, Radio, Fernsehen, Rundfunk https://buergerportal.langenberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/945/show Bürgerbüro
001 Klutenbrinkstraße 5 33449 Langenberg
Frau
Hillen
Sachbearbeiter
Bürgerbüro
05248 508-0
leonie.hillen@langenberg.de
Frau
Sänger
Sachbearbeiter
05248 508-40
daniela.saenger@langenberg.de
Frau
Weyrowitz
Sachbearbeiter
05248 508-40
ira.weyrowitz@langenberg.de
Frau
Damerow
Sachbearbeiter
05248 508-0
marie.damerow@langenberg.de