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 Geburt

Zuständig für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt, in dessen Bereich ein Kind geboren wird. Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt in der Regel die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie (Familienstammbuch nicht vergessen). Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen eine Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt mit anderen Unterlagen vorlegen.

Kosten

Für die Erstellung der ersten Geburtsurkunde ist eine Gebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Jede weitere Urkunde kostet 5,00 €. 

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Rathaus
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Reimer
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-39
E-Mail: manuela.reimer@langenberg.de
Frau Monika Niehüser
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-28
E-Mail: monika.niehueser@langenberg.de
Frau Entrup
Sachbearbeiter
Tel: 05248 508-38
E-Mail: saskia.entrup@langenberg.de